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Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren möchte, kann mit finanzieller Unterstützung von Bund und Länder rechnen. Einerseits stehen für die Nutzung erneuerbarer Energien zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung, andererseits auch echte Zuschüsse.
Auch für die Installation und den Betrieb von solarthermischen Anlagen gibt es vielfältige Förderprogramme des Staates, die in Anspruch genommen werden können. Eine Finanzierung muss daher nicht immer komplett aus eigenen Mitteln erfolgen.
Das Antragsverfahren
Private Antragsteller haben den Antrag auf Förderung innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bei der BAFA zu stellen. Mit dem Beginn des Vorhabens muss daher nicht zwingend auf die Antragstellung oder die Entscheidung der BAFA gewartet werden (Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen).
Vor Planung und Auswahl der Anlage wird empfohlen, sich über die Förderfähigkeit der spezifischen Kollektoren zu informieren. Die BAFA fördert nur ausgewählte Kollektoren und Anlangen (eine Liste der geförderten Solarkollektoren und –anlagen finden Sie hier).
Die BAFA wird Anträge nur bearbeiten, wenn die drei nachfolgenden Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht worden sind:
Förderantrag
Fachunternehmererklärung
Rechnung (in Kopie, da die BAFA Originalunterlagen die unaufgefordert eingereicht wurden nicht zurück sendet)
Den Förderantrag und die Fachunternehmererklärung finden Sie hier.
Die Fachunternehmererklärung kann bei Eigenmontage und einer besonders effizienten Kollektorpumpe vom Antragsteller selbst ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die BAFA-Fördermittel im Detail
Die Förderung teilt sich in Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung.
Die Basisförderung
Die Basisförderung hat einen stärker fördernden Charakter in Altbauten als in Neubauten. So werden solarthermische Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen der Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 1.1.2009 erstattet wurde, mit einem 25% niedrigeren Basissatz gefördert. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach Kollektorfläche und Art des Einsatzbereiches der Anlage.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
Bei Erstinstallation von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung erhält man von der BAFA für Anlagen bis 40qm Bruttokollektorfläche eine Basisförderung von 60 Euro pro angefangenen Quadratmeter Bruttofläche; mindestens beträgt die Basisförderung jedoch 410 Euro pro Anlage. Bei Neubauten verringert sich der zuvor genannte Betrag auf 45 Euro pro Quadratmeter, mindestens jedoch 307,50 Euro pro Anlage.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung kombiniert mit Heizungsunterstützung, für Prozesswärme oder zur solaren Kühlung
Die Förderung bei Anlagen bis 40 qm beträgt 105 Euro pro angefangem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Es gibt jedoch folgende Mindestanforderungen bezogen auf Bruttokollektorfläche und Wasserspeichervolumen:
Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 7 qm und mindestens 50 Liter pro qm Bruttofläche
Flachkollektoren: mindestens 9 qm und mindestens 40 Liter pro qm Bruttofläche
Für Erstinstallation von Anlagen mit mehr als 40 qm gelten für die ersten 40 qm die oben genannten Förderbedingungen von 105 Euro pro qm. Alles darüber hinaus wird mit 45 Euro pro angefangem qm Bruttokollektorfläche gefördert. Darüber hinaus wird ein Pufferspeicher von 100 Litern pro qm Bruttofläche gefordert.
Ausbau bestehender Anlagen
Der Ausbau von Anlagen um bis zu 40 qm wird von der BAFA mit 45 Euro pro angefangen qm Bruttokollektorfläche gefördert.
Bonusförderung
Bei Installation einer besonders innovativen oder effizienten Anlage kann neben der oben genannten Basisförderung auch noch die nachfolgend erläuterte Bonusförderung gewährt werden.
Kesseltauschbonus
Errichtet man zusammen mit der Solarkollektoranlage einen neuen Brennwertkessel nach Energiesparverordnung, erhält man einen Bonus von 375 Euro, wenn der Kessel nur der Warmwasserbereitung dient bzw. von 750 Euro, wenn der Kessel sowohl der Warmwasserbereitung als auch der Heizungsunterstützung dient. Diese Förderung ist unabhängig von der Fläche der Anlage. Diese Fördermaßnahme ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet. Die Inbetriebnahme und der Kesseltausch dürfen maximal sechs Monate auseinander liegen. Die Installation des Kessels ist hierbei durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen. Die Förderung des Kesseltausches muss zusammen mit der Förderung der Solaranlage beantragt werden. Der Effizienzbonus ist nicht mit dem unten genannten Effizienzbonus kombinierbar.
Kombinationsbonus
Wird die Solaranlage und gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage gebaut, kann zusätzlich ein Bonus von 750 Euro beantragt werden. Auch hier gilt - wie beim Kesseltauschbonus - die Sechsmonatsfrist zwischen dem Bau der beiden Anlagen. Weiterhin ist hierfür ein separater Antrag zu stellen. Auch der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar.
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus kann beantragt werden, wenn die Anlage auf einem Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf errichtet wird. Dieser geringe Bedarf muss durch einen Energieausweis nachgewiesen werden. Hierbei darf der Transmissionswärmeverlust oder-koeffizient nicht der in der Energiesparverordnung (hier) bei Wohngebäuden (§3 Abs. 2 und Anlage 1 Tabelle 1) oder Nichtwohngebäuden (§4 Abs. 2 und Anlage 2 Tabelle 2) für Stufe 1 bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 30% unterschreiten. Für Stufe 2 muss die Energiesparverordnung bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mindestens 30% und bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 45% unterschritten werden.
Die Anlage muss auf Basis des im Energieausweises ermittelten Energiebedarfs ausgerichtet werden. Es muss ein hydraulischer Abgleich und eine individuelle Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen werden.
Dafür winken beträchtliche Förderungen, bei Stufe 1 das 1,5-fache der Basisförderung und bei Stufe 2 sogar das 2-fache. Im besten Fall erhält man somit bis zu 210 Euro pro qm Anlagenfläche.
Hierfür müssen folgende Unterlagen bei der BAFA eingereicht werden:
Energieausweis nach EnEV
Nachweis über den hydraulischen Abgleich sowie eine gebäudebezogene
Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage (in Formular der
Fachunternehmererklärung)
Zusatzbonus für effiziente Solarkollektorpumpen
Pro besonders effizienter Pumpe kann ein Bonus von 50 Euro erzielt werden. Auch hier muss die Pumpe zusammen mit der Anlage errichtet werden. Die Pumpe muss Bestandteil des hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern ausgestattet ist.
Die Pumpen gelten als effizient, wenn sie das freiwillige Energielabel Klasse A der Hersteller besitzen. Der Nachweis ist über das Formular des Fachunternehmers zu erbringen und per Rechnung nachzuweisen.
(Stand: Juni 2009)
Saubere-Preise.de ist gefördert durch den Pro-Ideenfonds. Der Pro-Ideenfonds wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu je 50% finanziert. |
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