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Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren möchte, kann mit finanzieller Unterstützung von Bund und Länder rechnen. Einerseits stehen für die Nutzung erneuerbarer Energien zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung, andererseits auch echte Zuschüsse.
Auch für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gibt es vielfältige Förderprogramme des Staates, die in Anspruch genommen werden können. Eine Finanzierung muss daher nicht immer komplett aus eigenen Mitteln erfolgen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, d.h., das EEG fördert die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen, indem man für den auf diese Weise erzeugten und eingespeisten Strom mehr Geld bekommt, als man selbst für bezogenen Strom zahlen muss.
Das EEG auf Bundesebene führt demnach zu einer erhöhten Einspeisevergütung und einer Vergütung für den im eigenen Haushalt genutzten Solarstrom bei Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp. Für auf dem Dach oder an der Fassade befestigte PV-Anlagen gelten folgende Vergütungsklassen:
Bei Modulen mit einer Leistung bis einschließlich 30 kWp beträgt die Vergütung mindestens 43,01 Cent/kWh.
Für Anlagen mit Leistungen zwischen 30 kWp bis einschließlich 100 kWp beträgt die Vergütung mindestens 40,91 Cent/kWh.
Ab 100 kWp bekommt man mindestens 39,58 Cent/kWh und
bei Anlagen über 1000 kWp mindestens 33 Cent/kWh.
Diese Förderung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren und dem Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Oft kommt es zu Zahlungen von Mischvergütungen, wenn beispielsweise 45 kWp Anlagen betrieben werden (30 kW zu 43,01 Cent und 15 kW zu 40,91 Cent ergeben 42,37 Cent/kWh). Einzige Voraussetzung für die Förderung ist der netzgekoppelte Betrieb der Anlage. Mit dem Netzbetreiber muss kein Vertrag abgeschlossen werden, da dieser automatisch verpflichtet ist, Ihren Strom abzunehmen. Es ist ausreichend, den Anschluss Ihrer PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz dem Netzbetreiber anzuzeigen.
Förderprogramme der KfW
Die KfW fördert mit ihrem Programm „Standard“ die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit zinsverbilligten Darlehen. Konkret werden die Errichtung, der Erwerb und die Erweiterung von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG, also Photovoltaikanlagen, gefördert. Der Erwerb gebrauchter Anlagen wird ausdrücklich nicht gefördert. Die Förderung erfolgt durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Finanzierungsanteil kann dabei bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne MwSt.), höchstens jedoch 10 Mio. Euro, betragen.
Der Finanzierungsbetrag kann komplett in einer Summe, aber auch in Teilen ausgezahlt werden, jedoch darf der gesamte Auszahlungszeitraum nicht länger als zwölf Monate sein. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Der Kreditantrag erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank. Zu beachten ist, dass dieses Programm nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinierbar ist. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch im Bereich Finanzierung.
Auf Länderebene gibt es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland spezielle Förderprogramme für Privatpersonen.
Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Einen finanziellen Zuschuss können Sie durch das Programm "Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" erhalten. Gefördert werden Multiplikatoranlagen ab einer Leistung von 2 kWp sowie Einrichtungen, Anlagen und Systeme mit einem gesteigerten Innovationsgrad oder einem besonderen Multiplikatoreffekt.
Anträge sind zu richten an:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten in NRW finden Sie auf den Seiten des Programms progres.nrw unter www.progres.nrw.de.
Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Mit dem "Förderprogramm hochenergieeffiziente Neubauten" können Privatpersonen einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden PV-Anlagen auf bewohnten und unbewohnten Gebäuden. Voraussetzung ist, dass diese in Energiegewinn- oder Passivhausweise erbaut worden sind.
Der entsprechende Antrag wird gesendet an:
Effizienz Offensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. Erwin-Schrödinger-Straße Geb. 14/270 67663 Kaiserslautern
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von EOR, der rheinland-pfälzischen Energieagentur, unter www.eor.de.
Förderprogramme im Saarland
Mit dem "Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech) 2007" können Privatpersonen Zuschüsse vom Land empfangen. Hier wird die Installation experimenteller Anlagen und Pilot- und Demonstrationsanlagen gefördert.
Anträge sind zu senden an:
Ministerium für Umwelt Referat A/4
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
Weitere Informationen finden zu auch auf www.saarland.de.
Saubere-Preise.de ist gefördert durch den Pro-Ideenfonds. Der Pro-Ideenfonds wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu je 50% finanziert. |
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