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Die Installation von Pellet-Heizungen (auch: Biomasseanlagen) wird vom Bund substantiell gefördert. Grundlage hierfür bildet das Programm Förderung von Biomasseverfeuerungsanlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA). Wenn Sie in Ihren vier Wänden eine Pellet-Heizung installieren möchten, ist ein Antrag auf Fördermittel daher sehr empfehlenswert. Bei der BAFA wird dabei zwischen einer Basisförderung, einem Effizienzbonus sowie einem Bonus für effiziente Umwälzpumpen unterschieden.
Das Antragsverfahren
Generell gilt: Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bei der BAFA zu stellen. Mit der Durchführung des Vorhabens muss also nicht auf die Antragstellung oder den Bescheid der Bafa gewartet werden. Lediglich von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind die Anträge ab dem 1. Oktober 2009 vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie folgende Unterlagen vollständig einreichen:
Der Förderantrag
Die Fachunternehmererklärung
Die Rechnung (in Kopie)
Basisförderung
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (keine Holzhackschnitzel) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5kW bis 100kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Es gelten dabei folgende Mindestförderbeträge:
Für luftgeführte Pelletöfen von 5kW bis 100kW beträgt die Förderung pauschal 500,- Euro, höchstens allerdings 20% der Nettoinvestitionskosten.
Die Förderung von automatisch beschickten Biomasseanlagen von 5kW bis 100kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt pauschal 1.000,- Euro je Anlage. Förderfähig sind dabei allerdings nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30l/kW verfügen.
Eine Liste von förderfähigen Geräten finden Sie hier.
Achtung: Bei der Basisförderung für Biomasseanlagen bis 100kW Nennwärmeleistung verringern sich für Antragsteller, deren Anlagen in Neubauten mit Bauantrag bzw. Bauanzeige nach dem 1. Januar 2009 errichtet werden, die oben genannten Förderbeträge um 25%.
Bonusförderung
Zusätzlich zu der oben aufgeführten Basisförderung können besonders innovative oder effiziente Biomasseanlagen mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.
Kombinationsbonus:
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage wird ein Bonus von 750,- Euro gewährt, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage errichtet wird.
Bei dem Kombinationsbonus ist zu beachten, dass
Effizienzbonus:
Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Biomasseanlage in einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird. Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt dabei bis zu dem Zweifachen der Basisförderung.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
Wer neben der Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe einbaut, kann pro Heizungsanlage einen zusätzlichen Bonus von 200,- Euro bewilligt bekommen. Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Biomasseanlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechung der installierenden Fachfirma nachzuweisen.
Direkter Ansprechpartner für Fragen und Auskünfte bzgl. den Fördermöglichkeiten ist die BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
(Quelle: BAFA, Stand September 2009)
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