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Nutzen Sie die umfassenden Förderungen für Pelletheizungen

Pellets

Die Installation von Pellet-Heizungen (auch: Biomasseanlagen) wird vom Bund substantiell gefördert. Grundlage hierfür bildet das Programm Förderung von Biomasseverfeuerungsanlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA). Wenn Sie in Ihren vier Wänden eine Pellet-Heizung installieren möchten, ist ein Antrag auf Fördermittel daher sehr empfehlenswert. Bei der BAFA wird dabei zwischen einer Basisförderung, einem Effizienzbonus sowie einem Bonus für effiziente Umwälzpumpen unterschieden.

Das Antragsverfahren

Generell gilt: Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bei der BAFA zu stellen. Mit der Durchführung des Vorhabens muss also nicht auf die Antragstellung oder den Bescheid der Bafa gewartet werden. Lediglich von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind die Anträge ab dem 1. Oktober 2009 vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Für die Bearbeitung des Antrages müssen Sie folgende Unterlagen vollständig einreichen:

tl_files/saubere_preise/media/layout/arrow.gif Der Förderantrag
tl_files/saubere_preise/media/layout/arrow.gif Die Fachunternehmererklärung
tl_files/saubere_preise/media/layout/arrow.gif Die Rechnung (in Kopie)

Basisförderung

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (keine Holzhackschnitzel) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5kW bis 100kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Es gelten dabei folgende Mindestförderbeträge:

  • - Für Pelletöfen mit Wassertasche: 1.000,- Euro
  • - Für Pelletkessel: 2.000,- Euro
  • - Für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30l/kW: 2.500,- Euro

Für luftgeführte Pelletöfen von 5kW bis 100kW beträgt die Förderung pauschal 500,- Euro, höchstens allerdings 20% der Nettoinvestitionskosten.

Die Förderung von automatisch beschickten Biomasseanlagen von 5kW bis 100kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt pauschal 1.000,- Euro je Anlage. Förderfähig sind dabei allerdings nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30l/kW verfügen.

Eine Liste von förderfähigen Geräten finden Sie hier.

Achtung: Bei der Basisförderung für Biomasseanlagen bis 100kW Nennwärmeleistung verringern sich für Antragsteller, deren Anlagen in Neubauten mit Bauantrag bzw. Bauanzeige nach dem 1. Januar 2009 errichtet werden, die oben genannten Förderbeträge um 25%.

Bonusförderung

Zusätzlich zu der oben aufgeführten Basisförderung können besonders innovative oder effiziente Biomasseanlagen mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.

Kombinationsbonus:

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage wird ein Bonus von 750,- Euro gewährt, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage errichtet wird.

Bei dem Kombinationsbonus ist zu beachten, dass

  • - zwischen der Inbetriebnahme beider Anlagen ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten besteht, d.h. der Antrag muss innerhalb dieser sechsmonatigen Frist gestellt werden.
  • - für beide Maßnahmen ein separater Antrag zu stellen ist.
  • - der Kombinationsbonus nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar ist.

Effizienzbonus:

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Biomasseanlage in einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird. Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt dabei bis zu dem Zweifachen der Basisförderung.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

  • - Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
  • - Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage
  • Bonus  für effiziente Umwälzpumpen

Wer neben der Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe einbaut, kann pro Heizungsanlage einen zusätzlichen Bonus von 200,- Euro bewilligt bekommen. Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Biomasseanlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechung der installierenden Fachfirma nachzuweisen.

Direkter Ansprechpartner für Fragen und Auskünfte bzgl. den Fördermöglichkeiten ist die BAFA:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625

(Quelle: BAFA, Stand September 2009)

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